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![]() Der Text ist dem Buch von Rudolf Gallati "Interlaken - Vom Kloster zum Fremdenkurort" entnommen. Das Buch ist im Verlag Schlaefli und Maurer AG erschienen. Wir danken Autor und Verlag für die Publikationsgenehmigung. Das Augustinerkloster Interlaken Auf dem grünen Gelände zwischen den silbern glitzernden Seen entstand im frühen 12. Jahrhundert das Augustinerkloster Interlaken. Zwar fehlt ein eigentlicher Stiftungsbrief. Im Jahre 1133 nahm Kaiser Lothar III. - wie es in einer Urkunde heisst - die kurz zuvor durch den Freiherrn Seliger von Oberhofen gestiftete Propstei in seinen Schirm. Die politischen Verhältnisse im Aaregebiet waren zu jener Zeit noch recht kompliziert. Schon seit der Völkerwanderung handelte es sich um Grenzland. Alemannen und Burgunder besiedelten die Schweiz und trafen in dieser Gegend aufeinander. Die Grenze bildete sich nicht ein für allemal. Sie war immer wieder umkämpft. Zur Zeit Karls des Grossen (768-814) gehörte die ganze heutige Schweiz zum fränkischen Grossreich. Der "fromme, glorreiche und weise Karl", wie ihn der St. Galler Mönch Notker Balbulus schildert, teilte sein Reich in Grafschaften ein. Auch das Aaregebiet wurde in solche Verwaltungsbezirke zerlegt: Links der Aare erstreckte sich die Landgrafschaft Aarburgund. Sie umfasste das Gebiet vom Bielersee bis zur Stockhornkette und von der Aare bis in das heutige Freiburgerland. Rechts der Aare lag die Landgrafschaft Kleinburgund. Sie war im Westen und Norden von der Aare umgrenzt, während sie im Osten bis an die Luzerner Grenze und im Süden bis gegen Thun reichte. Das Oberland war keiner Landgrafschaft zugeteilt. Es stand unmittelbar unter dem Reich und seinem Vertreter und zerfiel in eine ganze Anzahl Freiherrschaften. Der Grenzcharakter des Aaregebietes wurde verstärkt durch die kirchlichen Verhältnisse der damaligen Zeit. Aarburgund gehörte zum Bistum Lausanne, Kleinburgund zum Bistum Konstanz. Die Aare zog zugleich die Grenze zwischen den Erzbistümern Besançon und Mainz. Um 1200 herum vermählte der Zähringer Herzog Berchthold V. die Erbtöchter der erlöschenden Geschlechter von Unspunnen und von Oberhofen mit getreuen Edlen aus der Ostschweiz, den Herren von Wädiswil und Eschenbach. Die letzteren glaubten einen Erbanspruch auf die Kastvogtei des Klosters zu besitzen. Dieses fühlte sich bedroht und wandte sich im Februar 1220 an den späteren Kaiser Friedrich II. (damals noch König). Friedrich nahm das Kloster in seinen Schirm, bestätigte seine Besitzungen und erklärte es steuerfrei. Der Bestimmung über die Unvererbbarkeit der Kastvogtei, d.h. der weltlichen Schutz und Verwaltungsbefugnis über die geistliche Stiftung, fügte er das Verbot bei, das Amt des Kastvogts zu verpfänden oder als Lehen zu übertragen. Dem Konvent bestätigte er das Recht, seinen Kastvogt frei aus dem hohen Adel zu wählen. In der Folge sahen sich die Augustiner erst recht der Bedrängnis durch die Freiherren von Eschenbach und Wädiswil ausgesetzt. Da traf König Heinrich, der Sohn Friedrichs II., einen für das Kloster bedeutsamen Entschluss: Er unterstellte es dem Schutze der jungen Stadt Bern (1224). Sofort trat diese mit allem Nachdruck für die Rechte Interlakens ein. So gelang es ihr z. B., den Anspruch Rudolfs von Wädiswil auf die Kirche Gsteig zurückzubinden. Als um 1225 Kastvogt Walther von Eschenbach starb, wählte der Konvent erstaunlicherweise wiederum einen Eschenbach, nämlich dessen Sohn Berchthold, zu seinem Nachfolger. Mit ihm scheint das Kloster allerdings besser ausgekommen zu sein als mit seinem Vater. Der Streit um die Kirche Gsteig wurde endgültg beigelegt. Ausser der Kirche Sigriswil erwarb man zu jener Zeit mehrere Güter zu Oppligen, Brenzikofen und Otterbach. Zusammen mit dem schon früher als Eigentum des Klosters bezeugten Grundstück im Grindelwaldtal, von der Scheidegg bis Alpiglen und an den unteren Gletscher reichend, und mit dem Forst zu Iseltwald bildeten sie den Grundstock der Besitzungen der Augustinerpropstei. Entscheidenden Einfluss auf die territoriale Entwicklung aber hatte der Tod des letzten Zähringers, Herzog Berchtholds V. (1218). Jetzt wagte das Kloster, eine aktive Bodenpolitik zu betreiben, und in kurzer Zeit wurde es zum grössten Landeigentümer im ganzen Oberland. Ausser den angestammten Kirchen Grindelwald und Gsteig besass es zu Ende des 13. Jahrhunderts auch die Kirchensätze Muri bei Bern, Goldswil bei Ringgenberg, Nieder- und Obergurzelen, Thun, Scherzligen, Meiringen, Hilterfingen, Bolligen, Beatenberg, Lyss und Steffisburg. Später kamen auch Leissigen, Erlenbach, Belp, Zweisimmen und Thurnen dazu. Der Besitz eines Kirchensatzes schloss einerseits die Verfügungsgewalt über sämtliche Einkünfte der betreffenden Pfarrei und das Recht, die Geistlichen vorzuschlagen, und anderseits die Verpflichtung ein, sie zu besolden. Bei ihrer Gründung wurden die Kirchen jeweilen mit reichen Schenkungen, dem sogenannten Widumgut (Widmungsgut), bedacht. Der Ertrag daraus war in der Regel so gross, dass nach Abzug der Pfarrbesoldung ein erklecklicher Vorschlag übrigblieb. Aus solchen Geldern erwarb wohl das Kloster im Jahre 1275 von den Freiherren von Eschenbach u. a. das Dorf Bönigen und die Alpen Iselten und Künzlen. Es ist erstaunlich, dass die Augustiner schliesslich an über achtzig Orten Alprechte besassen, so z. B. in Mürren, Wengen, Grindelwald, auf der Schynigen Platte, in Saxeten, Habkern und im Justistal. Bauern, die sich in Geldnot befanden, traten ihr Grundstück freiwillig dem Kloster ab. Manches Bäuerlein in bedrängter Lage mag es vorteilhafter gefunden haben, seinen Besitz dem Kloster zu verkaufen, ihn von diesem nachher als Erblehen wieder zu empfangen und so fortan als Erbpächter auf dem früheren Eigentum zu leben. Man darf auch nicht vergessen, dass die meisten Bewohner unserer Gegend damals nicht freie Leute waren, die nach eigenem Willen über ihr Hab und Gut verfügen konnten. Sie kamen schon unter den alten Herrschaftsgeschlechtern in die Abhängigkeit der Leibeigenschaft. Als dann das Kloster an die Stelle der adligen Grundbesitzer trat, gingen auch die Bewohner in klösterlichen Besitz über und wurden sogenannte Gotteshausleute. So erging es z. B. ungefähr neunzig Eigenleuten der Eschenbach, die vom Grenzpunkt "Ort" einwärts im Grindelwaldtal wohnten. Die adeligen Herren entliessen ihre Leute aus dem Eid und gaben ihnen die Handänderung mit folgenden Worten bekannt: "Ihr seid um eine gewisse Geldsumme in den Besitz der Kirche Interlaken übergegangen in der Form Rechtens, in der ihr uns gehört habt. Deswegen entbinden wir Euch des Treueeides, den Ihr uns geschworen, Euch ans Herz legend, dass Ihr dem Propst und dem Kapitel der Kirche Interlaken in allem als Euerem Herrn dienet und gehorsam seid." Eine grosse Rolle spielten selbstverständlich auch die Schenkungen, die dem Kloster dank seines Ansehens zugekommen sind. Aus den meisten Schenkungsurkunden jener Zeit spricht die Sorge um das ewige Seelenheil, welche die religiöse Liebestätigkeit im Mittelalter weitgehend bestimmte. Ein Beispiel: Schon früh besass das Kloster eine Badstube. Sie wurde durch den Spühlibach gespiesen, den die Mönche aus der Lütschine abgeleitet und, in Goldswiler Platten gefasst, unter dem Badhaus durchgeführt hatten. Längst hegte man aber den Wunsch, auch ein Freibad in der Aare zu besitzen. Dieser Wunsch ging in Erfüllung, als die Witwe Jordan von Lütschental sich wieder verheiratete und nach Solothurn zu wohnen kam. Jordan war Mitbesitzer einer Badstube zwischen den Aarebrücken gewesen und hatte dann zum Heil seiner Seele seinen Anteil den Klosterherren vermacht. Witwe Jordan ihrerseits verzichtete 1322 gegen eine Ablösungssumme auf ihr und der Kinder Anrecht. Als weiteres Beispiel mag die Jahrzeitschenkung des reichen Burgers Chunrad Sampach (um 1335) gelten. Sie lautet frei übersetzt: "Ich, Konrad Sampach, Burger zu Interlaken, gesunden Leibes und Verstands, gebe mit diesem Brief jedermann bekannt: Es kann nichts gewisser sein als der Tod und nichts ungewisser als die Stunde des Todes. Das führt mich nach eingehender Überlegung zur Erkenntnis, dass es in diesem Leben nichts Weiseres und Heilsameres gibt als die Vorsorge für das Seelenheil. So habe ich kraft dieses Briefes zum Heil meiner eigenen Seele, jenem meiner Brüder Walter und Heinrich, meines Sohnes Peter und unserer Eltern die Weiden auf der Alp Ausser-Mürren den ehrwürdigen geistlichen Herren, dem Propst und Kapitel des Klosters Interlaken, vermacht." Ganz bedeutend scheint auch der Besitz des Klosters an Rebgütern gewesen zu sein. Hierüber gibt uns ein ausführliches Inventar genauen Aufschluss: "Diss sind die stuck und iucharten der winräben, wo si glägen sind und das gotzhus inhaber ist. Des ersten zuo Bem: 2 iucharten räben sampt dem truell (Trotte) und dem winzenden daselbs. Zuo Stävisburg die winräben: 4, 5 iucharten. Denne zuo Thun die winräben: 3 iucharten mit sampt dem ganzen winzenden umb Thun, ussgnommen zuo Hofstetten, gibt ie nachdem und dann der win wachst. Denne zuo Amsoldingen hat das gotzhuss: 3 iucharten winräben und ein huss sampt dem truell daran glägen und das mettly ob dem bach, so ouch dar zuo ghört. Zuo Gonnten hat das gotzhuss: 5 iucharten winräben mitsampt dem undren truell, und die rechtsami (Rechte) am obren truell, ouch das huss ob den räben, da man gen Sigrisswil gät unnhalben an der strass. Und dann den winzenden am Ruedispärg, wass dann ertragen und ussgeben mag." Noch haben wir eine wichtige Einnahmequelle des Klosters nicht erwähnt: Das Fischereirecht in der Aare. In einer Urkunde vom 21. April 1354 bestätigt König Karl IV. dem Kloster ausser allen andern Freiheiten und Rechten insbesondere auch den Fischfang in der Aare und die Abhaltung des Wochenmarktes zu Wyden. Die Mönche hatten im Laufe der Zeit sämtliche Fischereirechte von Brienz bis über die Burg Weissenau hinaus in ihre Hände zu bringen vermocht. Das Kloster setzte diese Rechte durch und geriet darob in unaufhörliche Streitigkeiten mit dem im Jahre 1280 auf seinem Grund und Boden von den Freiherren von Eschenbach erbauten Städtchen Unterseen. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts stand das Kloster auf der Höhe seiner Macht. Dazu trug nicht wenig die Regel des heiligen Augustin bei. Sie ist die älteste Mönchsregel des Abendlandes und stammt aus dem 4. Jahrhundert. In ihrer ursprünglichen Form umfasst sie elf Punkte, von denen hier nur einer erwähnt sein soll: "Ein unnötiges Wort soll bei den Mönchen nicht zu hören sein. Vom Morgen an sollen sie bei ihren Arbeiten sein, nach den Gebeten der Terz sollen sie wieder an ihre Arbeit gehen, sie sollen nicht herumstehen und Geschichten erzählen, ausser es handelt sich um etwas, was der Seele zum Nutzen ist. Während sie bei der Arbeit sind, sollen sie schweigen, wenn nicht etwa die Arbeit selbst die Notwendigkeit mit sich bringt, dass einer etwas rede." Die Tagesordnung der Augustiner sah nach Schütz folgendermassen aus: 3.30 Uhr: Aufstehen! Im Oratorium 3 Psalmen beten kurz nach 6 Uhr: Stundengebet (Prim): Gesang und Gebet, Lesung 9.30 Uhr: Stundengebet (Terz): 3 Psalmen beten, Lesung, Schlussgebet nach 11 Uhr: Stundengebet (Sext): wie Terz vor 14 Uhr: Stundengebet (Non): wie Terz, dann essen vor 18 Uhr: Stundengebet (Vesper): 6 Psalmen beten, Lesung, Schlussgebet vor 20 Uhr: Lesen von Abschnitten aus der Bibel, "wobei alle sitzen", vordem Schlafengehen Beten von gebräuchlichen Psalmen. Mehr als zweihundert Jahre lang hat man im Kloster Interlaken die Regeln des Heiligen gewissenhaft befolgt und damit dem Gotteshaus weitherum zu grossem Ansehen verholfen. Von wissenschaftlichen Leistungen der Mönche vernehmen wir aus Urkunden allerdings nichts. Dagegen bewältigten sie mit ihrer Hände Kraft, Fleiss und Geschicklichkeit eine gewaltige Tagesarbeit. Jeder einzelne trug zum Unterhalt der Gemeinschaft bei und leistete ohne Widerspruch dem Oberen Gehorsam. Schon in einer der ersten Urkunden erscheint das Kloster als Forstbesitzer in lseltwald. Dieser Wald musste unterhalten und gepflegt werden. In einer alten Bergeinung (Satzung) findet sich die Zahl der Klosteralpen und deren Besatz eingetragen. Wenn die Mönche auch niemals ihre Alpen selber bestossen konnten, so schliesst man aus dem Vorhandensein von Stallungen, dass sie Vieh-, eventuell sogar Pferdezucht betrieben haben. Eine Urkunde vom 5. September 1240 deutet darauf hin: Das Kloster kauft von Freiherr Cuno von Brienz u. a. Eigengüter zu Goldswil und Ringgenberg und gibt dafür fünfzig Pfund und ein Pferd. Sehr viel Arbeit war im umfangreichen Rebbesitz des Klosters zu leisten. Dazu musste schon vor dem Leset der Absatz des Weins gesichert sein. Die Klosterkeller waren im Herbst mit Eigengewächs angefüllt. In Thun hatten die Augustiner einen Schaffnersitz. Hauptanliegen des Schaffners war die Verwaltung der Rebgüter in Thun und Steffisburg und die Spedition des Weins nach dem Interlakner Hafenort Platten, dem heutigen Neuhaus. Ein gewaltiges Werk vollbrachten die Mönche mit der Urbarisierung öden Landes im Bödeli, das durch die wilden Wasser der Lütschine und des Lombachs immer wieder überschwemmt worden war. Dazu ist urkundlich kaum etwas überliefert, doch gibt uns die Sage vom grauen Lombachzwerg einen Hinweis darauf, dass die Mönche beim Damm- und Wuhrbau in der Regel in irgendeiner Weise beteiligt waren. Der aus dem wilden und engen Habkerntal fliessende Lombach bildet im Sommer, wenn der Schnee völlig geschmolzen ist, fast nur ein trockenes Geröllbett. Im Frühjahr aber schwillt der Wildbach mächtig an und droht sein Bett zu verlassen. Bevor'das Unheil seinen Lauf nimmt, kommt jedesmal ein kleines, graues Männchen im Bachbett dahergeschritten. Es schlägt rechts und links mit einem langen Stock ans Ufer und zeigt jene Stellen an, wo das Wuhr vom Schwalle fortgerissen werden soll. Schnell kommen dann die Klosterherren von Interlaken und bringen den Leuten am Lombachzaun Brot und Wein. Das soll sie stärken, damit sie dem drohenden Übel mit Steinen wirksam zu wehren vermögen. Auch nach der Reformation berief man sich auf die Gepflogenheiten zur Klosterzeit (Ratsschreiben vom 29. August 1583). "Da die von Unterseen und Dorf Interlaken sich darauf berufen, dass ihnen jeweils, wenn sie am Lombach schwellen, aus dem Haus Interlaken Brot und Wein verabfolgt werde, mgH (meine gnädigen Herren) dies aber durch keine Gewahrsame (Beweismittel) erhärtet finden, so erhält er Befehl, ihnen fortan in diesem Falle 16 Brote und 8 Mass Wein auszurichten, aber ausdrücklich auf mgH Gefallen und ohne Rechtsanspruch. Der Beschluss ist mit diesem klaren Vorbehalt in die Bücher einzuschreiben." In unermüdlichem Kampfe verwandelten die Mönche das trostlose Land in jenen Garten, wie er im Hohelied vom Bödeli besungen wird. Dann erst konnten die Äcker in unmittelbarer Nähe des Klosters bestellt werden. Wie aus einem Rechtshandel mit den Herren von Wädiswil Unspunnen hervorgeht, besass das Gotteshaus schon früh eine Mühle (1257). Neben der Mühle standen die Werchreibe sowie eine Mais- und Haberstampfe. So gehen wir wohl kaum fehl, wenn wir annehmen, dass die Augustiner die Viehzucht und den Ackerbau in unserer Gegend wesentlich intensiviert und zu einem ertragreichen Gewerbe gemacht haben. - Als Liebhaberei wurde schon damals von einzelnen Mönchen die Bienenzucht betrieben. - Mit besonderem Geschick lagen sie dem Fischfang ob. Er war für die Versorgung des Klosters ausserordentlich wichtig, wurden doch zu Zeiten in einem Zug Tausende von Alböcken eingebracht. Selbstverständlich beteiligte sich nicht jeder Mönch an allen diesen Arbeiten. Geschickt trug der Propst den Begabungen und Neigungen des Einzelnen Rechnung. Anspruchslosigkeit und Fleiss mehrten so den Reichtum des Klosters. Zwischen der Erwerbsarbeit bildeten die geistlichen Übungen eine stete Abwechslung und ermöglichten den Mönchen eine gewisse Ausspannung. Aus dem Niedergang und der Verarmung des Adels zogen die von ihm gestifteten und mit regelmässigen Spenden bedachten Klöster Nutzen. Diese gelangten im Laufe der Zeit zu beträchtlichem Vermögen. Wie früher die Adelsburgen wurden sie nun Mittelpunkte des Lebens, um die sich der Alltag ordnete. Wer Geld nötig hatte, Ritter und Bauer, bot ihnen Güter zum Kauf oder Pfand an. Mit ihrem Geld befruchteten die Klöster die Wirtschaft. Einige unter ihnen liehen weitgehend im Grossen durch das ganze Land, während das Kloster lnterlaken mehr als lokale Bank wirkte. |
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